BlowerDoorTest
zum Pauschalpreis von 275,- € zzgl. MwSt.
Der Pauschalpreis gilt für ein Gebäude bis zu einem Innenvolumen
von 1.500 m³. Gebäude über 1.500 m³ werden individuell kalkuliert.
BlowerDoorTest zum Pauschalpreis erhalten Sie in Altenburg,
Angermünde, Annaberg-Buchholz, Apolda, Arnstadt, Aschersleben, Aue, Auerbach, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Bautzen, Berlin, Bernau, Bernburg, Bitterfeld, Bitterfeld-Wolfen, Blankenburg,
Blankenfelde-Mahlow, Borna, Brandenburg, Brandis, Burg, Chemnitz, Coswig, Cottbus, Crimmitschau, Delitzsch, Dessau, Döbeln, Dresden, Eberswalde-Finow, Eilenburg, Eisenach, Eisenhüttenstadt,
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Zeulenroda-Triebes, Zittau, Zossen, Zwickau
und in vielen anderen Städten in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
und Brandenburg.
Bestellen per
Mail: | Torsten.Hoffmann@online.de | Auftrag als PDF-Datei |
Fax: | 034292/43426 | Preisliste als PDF-Datei |
Funk: | 0162/6969649 | Hinweise als PDF-Datei |
Mit modernster Messtechnik wird die spezifische Luftwechselrate
Ihres Hauses gemäß DIN13829 ermittelt.
Ein drehzahlgesteuerter Lüfter wird in eine Tür oder Fenster
eingebaut und die Luft nach außen oder innen geblasen. Somit entsteht im Haus ein Unter- bzw. Überdruck, der auf 50 Pascal eingestellt wird. Nun kann getestet werden, ob die luftdichte Ebene
wirklich an allen Anschlüssen dicht ist und das Haus der Energieeinsparverordnung entspricht.
Der bei der festgelegten Druckdifferenz geförderte Luftstrom wird
als Volumenstrom der Luftdurchlässigkeit bezeichnet. Das Verhältnis des Volumenstroms zum Innenvolumen des Gebäudes wird als Luftwechselrate definiert.
Der so ermittelte Wert gibt Aufschluss über die Güte der
Luftdichtheit von Wohnungen oder Gebäuden.
Sind Leckagen in der Baukonstruktion vorhanden, so kann warme und
feuchte Raumluft von innen nach außen strömen. An kalten Bauteilen kondensiert die warme und feuchte Innenraumluft innerhalb der Konstruktion. Dadurch wird die Umgebung der Undichtigkeit
durchfeuchtet. Die Folge sind Bauschäden durch Feuchtigkeit in der Bausubstanz, wie beispielsweise Schimmelpilzwachstum.
BlowerDoor verhindert solche Leckagen und die Bausubstanz Ihres
Hauses bleibt trocken.
Fehlstellen und Spalten wirken wie Wärmebrücken und verschlechtern
die U-Werte erheblich.
(U-Wert = Wärmedurchgangskoeffizient)
Mit BlowerDoor finden Sie diese Spalten und verbessern damit die
U-Werte.
Die energetischen Vorteile eines luftdichten Gebäudes ergeben sich
durch die Reduzierung der Lüftungswärmeverluste
um 12 - 14 %, was einer Absenkung des Primärenergiebedarfs von 6 -
7% entspricht.
Die DIN EN 13829 "Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden"
bezeichnet Gebäude, deren Volumen größer als ca. 4.000 m³ ist, als große Gebäude.
Große Gebäude, bei denen die Luftdichtigkeit überprüft werden kann,
sind Lagerhallen, Industriehallen, Bürogebäude, Kühlhäuser, Tiefkühlhallen, Logistikhallen, Nichtwohngebäude, Turnhallen, Verbrauchermärkte, Supermärkte, Ladenlokale, Rathäuser, Schulgebäude,
Kindergärten, Fitnessstudios, Spaßbäder und andere beheizte oder gekühlte Gebäude.
Bei großen Gebäuden ist eine Baustellenbegehung vor der Messung
sinnvoll.
Die Leckagenortung wird im Regelfall mit einer Wärmebildkamera
durchgeführt. Eine Hebebühne sollte vor Ort sein. Das messbare Volumen von großen Gebäuden ist nicht begrenzt. Es ist jedoch sinnvoll, die Gebäudeabschnitte einzeln zu messen, die durch die
üblichen Brandabschnitte gebildet worden sind.
EnEV bedeutet Energiesparverordnung. Die EnEV ist ein Teil des
deutschen Baurechts.
Der Nachweis einer Luftdichtheitsmessung wird beim
Energiebedarfsausweis und den Berechnungen nach EnEV berücksichtigt.
Die EnEV honoriert die Durchführung der
BlowerDoor-Messung:
Werden die Grenzwerte eingehalten, darf ein reduzierter Luftwechsel
angesetzt werden. Und bei Gebäuden mit Lüftungsanlage gehört die BlowerDoor-Messung zum Standard, da nur mit Dichtheitsnachweis diese Technik im Energiebedarfsausweis nach § 13 berücksichtigt
werden darf. Für Passivhäuser ist der Nachweis Pflicht.
Das Gebäude muss immer die vorgeschriebene Luftdichtheit aufweisen.
Die BlowerDoor-Messung ist das dafür vorgeschriebene Prüfverfahren. Wenn im Energiebedarfsausweis nach § 13 der Energieeinsparverordnung ein Meßprotokoll für den Dichtheitsnachweis beigefügt
werden soll, muss die BlowerDoor-Messung nach DIN EN 13829, Verfahren A durchgeführt werden.
Viele Einflüsse beeinflussen die Wohnhygiene
ungünstig.
Durch Leckagen kann Luft unkontrolliert in die Wohnung
dringen.
Aus der Umgebung gelangen Pollen und Staub in den
Wohnbereich.
Gerüche und schlechte Luft können in die eigene Wohnung
strömen.
In Baustoffen können gesundheitsschädliche Stoffe enthalten
sein.
Durch Feuchteschäden entstandene Schimmelpilze werden durch
Luftzirkulation in der Wohnung verteilt.
BlowerDoor sorgt dafür, dass all diese Einflüsse durch eine
luftdichte Schicht von der Wohnung abgeschirmt werden.
Eine luftdichte Gebäudehülle bedeutet für den Nutzer des Gebäudes
einen erheblichen Komfortgewinn. Neben den hygienischen Aspekten ist Luftdichtheit auch eine Voraussetzung für eine gute Schalldämmung, denn Schall kann sich über geringste Ritzen oder Spalten
fortsetzen. Die Verhinderung von Zugerscheinungen und Kältezonen in der Wohnung durch Undichtigkeiten steigern den Komfort ebenfalls.
Luftdichte Gebäude bieten optimale Betriebsbedingungen für
Lüftungsanlagen. Weiterhin ist Bowerdoor eine effektive Möglichkeit der Qualitätsprüfung von Ausführungen durch Subunternehmer. Die eigene Qualitätskontrolle kann mit BlowerDoor dokumentiert
werden.
Die Dichtheit der Gebäudehülle wird zum
Qualitätsmerkmal.
Leider wissen das noch immer viele Bauunternehmen und Handwerker
nicht.
Sie als Bauherr haben nach der EnEV auch ohne besondere
Vereinbarung das Recht auf die Erstellung eines luftdichten Gebäudes.
BlowerDoor-Messungen können in Wohnungen, Gebäuden aller Art, im
Neubau und in der Sanierung durchgeführt werden.
Selbst Einsätze im Industriebau sind
möglich.
50 Pascal ist eine Druckdifferenz, die z.B. eine Wassersäule von
5mm Höhe verursacht.
Eine gleiche Druckänderung erfährt man, wenn man zwei Stockwerke
nach oben steigt.
Bei 50 Pa (Pascal) Unterdruck wird eine an der Deckenunterseite
befestigte Folie mit einer Belastung von 5kg/m² nach unten gezogen. Die bei der Messung angelegten Prüfdrücke von 10 bis 60 Pascal entsprechen dem Staudruck auf der Luvseite des Hauses bei
Windgeschwindigkeiten zwischen 4 und 10 m/s bzw. 15 bis 35 km/h, also durchaus normal starkem Wind.
Typ A heißt, dass das Gebäude im fertig gestellten Nutzungszustand gemessen
wird, um die energetische Qualität zu ermitteln.
Typ B bedeutet, dass die Qualität der Gebäudehülle während der Errichtung des
Gebäudes untersucht werden soll.
Im Gebäude müssen die Fenster sowie Außen-Türen eingebaut
sein.
Im Bauwerk muss die Luftdichtheitsebene erstellt sein, d.h.
Innenputz muss aufgebracht sein (bis auf den Rohfußboden verputzen!!)
Im Dachgeschoss sollte die Dampfbremse eingebaut und verklebt sein
(Stöße und Folie luftdicht am Mauerwerk angeschlossen).
Die Dampfbremse ist gegen Ablösen durch an die Sparren
angeschraubte Dachlatten zu sichern.
Nach außen gehende Öffnungen wie Entwässerungsrohre, Lüftungsrohre,
Leerrohre etc. können vor dem Test kurzfristig abgedichtet werden. Die Handwerker sollten vorher über den Ablauf und die Bedingungen des Drucktests informiert werden. Auf jeden Fall sollte ein
verantwortlicher Ansprechpartner während des Tests zur Verfügung stehen.
Ein Stromanschluss (230 V) wird für die Prüfgeräte
benötigt.
Während die Druckdifferenz aufgebaut ist (Unterdruck im Haus)
können Leckagen in der Gebäudehülle sehr leicht gefunden werden.
Sogar mit der bloßen Hand lassen sich die Leckagestellen
erfühlen.
Weitere Hilfsmittel zum Orten der Leckagen sind z.B. Rauchstifte,
Theaternebel, Luftgeschwindigkeitsmesser, Federn und Thermografiekameras.
Als Ergebnis der Messung erhalten Sie ein umfassendes Protokoll.
Festgestellte Leckagen werden dokumentiert und Hinweise zur etwaigen Sanierung gegeben. Bei Einhaltung des Grenzwertes gemäß DIN 4108-7 erhalten Sie ein Zertifikat.
Schreiben Sie einfach eine Mail mit Ihrer Adresse und
Telefonnummer.
Dann vereinbaren wir einen Termin.
Dipl.-Ing. Torsten Hoffmann
Siedlung West 63
04821 Brandis
Funk 0162/6969649
Fon 034292/43374
Fax 034292/43426
Mail: Torsten.Hoffmann@online.de